Wo und wie beantrage ich eine Geburtsurkunde?
Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsorts. Der Antrag ist persönlich, schriftlich oder zunehmend auch online möglich.
Aktualisiert am 20. Januar 2026
Ratgeber 2026
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Die meistgelesenen Artikel rund um die Beantragung einer Geburtsurkunde.
Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsorts. Der Antrag ist persönlich, schriftlich oder zunehmend auch online möglich.
Aktualisiert am 20. Januar 2026
Welche Unterlagen das Standesamt verlangt, hängt davon ab, ob Sie eine Geburtsurkunde nach der Geburt eines Kindes oder zu einem späteren Zeitpunkt benötigen.
Aktualisiert am 22. Januar 2026
Die Gebühren für eine Geburtsurkunde sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Üblich sind 10 bis 15 Euro pro Exemplar; weitere Ausfertigungen kosten meist weniger.
Aktualisiert am 01. Februar 2026
Drei zentrale Übersichtsseiten führen Sie strukturiert durch die wichtigsten Fragen.
So läuft der Antrag beim Standesamt Schritt für Schritt ab – persönlich, schriftlich oder online.
Mehr erfahren →Welche Dokumente und Nachweise das Standesamt verlangt – mit Checkliste vor dem Termin.
Mehr erfahren →Gebühren, Befreiungen und Bearbeitungszeiten 2026 im Überblick.
Mehr erfahren →Das Standesamt führt die Personenstandsregister und stellt Urkunden für Geburt, Eheschließung und Sterbefall aus. Erfahren Sie, wie Sie das richtige Standesamt erreichen.
Aktualisiert am 18. Februar 2026
Elterngeld, Kindergeld und Reisepass setzen voraus, dass die Geburt nachgewiesen ist. Welche Form der Urkunde dabei jeweils verlangt wird, klärt dieser Beitrag.
Aktualisiert am 15. Februar 2026
Falsches Standesamt, fehlende Unterlagen oder unklare Angaben verzögern die Ausstellung der Geburtsurkunde. Diese Übersicht hilft, typische Fehler zu vermeiden.
Aktualisiert am 12. Februar 2026
In immer mehr Städten lässt sich die Geburtsurkunde online beantragen. Voraussetzung ist meist ein Bürgerkonto oder die BundID.
Aktualisiert am 08. Februar 2026
Viele Behörden verlangen ein eigenes Exemplar der Geburtsurkunde. Wer mehrere Originale gleichzeitig beantragt, spart oft Zeit und Geld.
Aktualisiert am 04. Februar 2026
Die Gebühren für eine Geburtsurkunde sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Üblich sind 10 bis 15 Euro pro Exemplar; weitere Ausfertigungen kosten meist weniger.
Aktualisiert am 01. Februar 2026
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